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Pressemitteilungen 2013

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Pressemitteilungen Datum
Treppensturz nach Kantinenessen kein Arbeitsunfall 20.12.2013
Wer im Treppenhaus eines Sparkassengebäudes nach dem Mittagessen in der dortigen Kantine auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied vor wenigen Tagen der 8. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart auf die Berufung einer an einer Schule im Raum Pforzheim/Enzkreis angestellten Lehrerin.
Keine Sozialhilfe für den Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Mädchens 18.07.2013
Eltern gehörloser Kinder können vom Sozialhilfeträger nicht die Übernahmne der Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache verlangen.
Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Warnemünde 06.05.2013
10 Jahre Hartz IV - Keine Entwarnung für die Sozialgerichtsbarkeit
Jahrespressekonferenz 2013 19.03.2013
Jobcenter muss nicht für Mietrückstände aufkommen 13.03.2013
Haben Hilfebedürftige die ihnen für das Begleichen der Miete gewährten Zahlungen wiederholt zweckwidrig verwendet, muss das Jobcenter die aufgelaufenen Mietschulden nicht übernehmen.
Fettabsaugung als Kassenleistung abgelehnt 01.03.2013
Die Fettabsaugung gehört grundsätzlich nicht zu den von der geseetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Kassenleistungen.
Keine Entschädigung für die lange Dauer eines Gerichtsverfahrens bei rechtsmissbräuchlichen Klagen 20.02.2013
In einem aktuellen Urteil vom 20.02.2013 hat der 2. Senat des Landessozialgerichts entschieden, dass kein Entschädigungsanspruch für eine vergleichsweise lange Ver-fahrensdauer besteht, wenn das Verfahren für den Kläger offensichtlich keine relevante Bedeutung hatte und ein Interesse an der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht feststellbar ist.
Landessozialgericht verweigert Drogenentwöhnung 04.02.2013
Ein 34-jähriger Strafhäftling unterlag nun auch in zweiter Instanz.
Keine Entschädigung für die Dauer des Gerichtsverfahrens nach zu Unrecht bezogener Arbeitslosenhilfe 21.11.2012
Mit einem heute veröffentlichten Urteil hat der 2. Senat des Landessozialgerichts entschieden, dass ein Arbeitsloser, der dem Arbeitsamt (inzwischen: Arbeitsagentur) ein verstecktes Vermögen von ca. 187.000 DM verschwiegen hatte, keine Entschädigung für die Dauer der Gerichtsverfahren wegen der Erstattung der Arbeitslosenhilfe erhält.

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